Neben der Möglichkeit der Steuerbefreiung für Arbeitgeber geförderte Präventions- und Gesundheitsförderungsmaßnahmen steht Ihnen als Arbeitgeber noch eine weitere Variante zur Verfügung, um in die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter zu investieren.

Möglichkeiten der Kostenerstattung durch die Krankenkasse

Die Kosten für Gesundheitsprogramme, welche die Qualitätskriterien nach § 20 a SGB V in den einzelnen Angeboten erfüllen, können, wenn Sie als Arbeitgeber diese nicht übernehmen wollen, gegebenenfalls von der jeweiligen Krankenkasse des Beschäftigten direkt an den Mitarbeiter erstattet werden. In diesem Fall sollte Ihr Beschäftigter im Vorfeld zu der geplanten Maßnahme mit seiner Krankenkasse Kontakt aufnehmen und die Bezuschussung der Maßnahme beantragen. 

Für die Präventionsleistungen nach § 20 a SGB V (im Folgenden "Gesundheitsprogramme" genannt) gilt: 
Die Maßnahmen müssen hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Ziel dem "Leitfaden Prävention" der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Krankenkassen entsprechen. 

Bestimmte Gesundheitsprogramme der aktuellen Health At Work Angebote erfüllen diese Voraussetzung! Bitte sprechen Sie uns im Vorfeld für weitere Informationen diesbezüglich an.